Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1988 - 2 StR 260/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1744
BGH, 29.06.1988 - 2 StR 260/88 (https://dejure.org/1988,1744)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1988 - 2 StR 260/88 (https://dejure.org/1988,1744)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 2 StR 260/88 (https://dejure.org/1988,1744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand - Fehlgeschlagener Versuch - Unmöglichkeit - Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Weisung an den Angeklagten nach einer eventuellen Scheidung von seiner Ehefrau ab Rechtskraft des Urteils jeglichen Kontakt gegen den Willen der Frau zu unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Ob der Angekl. aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah, ist unerheblich (vgl. BGHSt 35, 184 ff; BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, fehlgeschlagener 2, 3; § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 18; § 24 I 1 Freiwilligkeit 5, 10, 13; BGH NStZ 1989, 18; BGH NStZ 1992, 536, 587).
  • BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei

    Nichts anderes gilt hinsichtlich des Umstandes, daß der Angeklagte nach den Feststellungen erst auf die Aufforderung des Mitangeklagten L. an seinem ursprünglichen Vorhaben nicht mehr festhielt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3, 6).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung -

    Anders wäre es nur, wenn die beiden Versuchstaten zu diesem Zeitpunkt bereits fehlgeschlagen waren mit der Folge, daß ein strafbefreiender Rücktritt aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1989, 18; BGHR StGB § 31 Abs. 1 Freiwilligkeit 3).
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    War der Angekl. aber noch Herr seiner Entschlüsse, hielt er die Ausführung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Angekl. aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah (vgl. BGHSt 35, 184 ff. [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2, 3; § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 18; §ÿ24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 10, 13; BGH, NStZ 89, 18 ...).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 451/91

    Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerfähigkeit entgegen der

    Das wäre jedenfalls dann der Fall, wenn der Angeklagte außerstande war, im unmittelbaren Fortgang des Geschehens den angestrebten Erfolg noch herbeizuführen und er dies wußte (BGHSt 34, 53, 56; BGH NStZ 1989, 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht